Anforderungen
Übersetzungen:
Mindestalter 21 Jahre Alt. Inhaber eines Führerscheins für mindestens 3 Jahre. Der Führerschein muß am Tag der Probefahrt in unseren Büros im Original vorzulegen. Internationaler Führerschein (begleitet von der nationalen) oder beglaubigte Übersetzung , durchgeführt von der Botschaft oder dem Konsulat, soll für Bürger die nicht aus den EU-Ländern präsentiert sein.